Die Ausbildung zum Voltigierrichter


Wie ist die Ausbildung zum Voltigierrichter geregelt?

 

Zuerst müssen verschiedene Grundvoraussetzungen erfüllt sein, die weiter unten genauer erklärt werden. Danach bewirbt man sich um die Aufnahme in die Nachwuchsrichterliste. Sobald man als Nachwuchsrichter anerkannt wurde, kann man an den notwendigen Testaten teilnehmen.

Wenn genügend Testate vorhanden sind, teilt man dies der Landeskommission mit, die den Nachwuchsrichter zur nächsten Richtergrundprüfung anmeldet.

Vor dieser Prüfung wird euer Mentor oder ein geeigneter Voltigierrichter Euch auf diese Prüfung vorbereiten. Zusätzlich findet an den Tagen vor der Prüfung ein Vorbereitungsseminar statt, bei dem die wichtigsten Themen wiederholt werden. Nach bestandener Prüfung erfolgt die Aufnahme in der Richterliste der Landeskommission.


Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Ausbildung zum Voltigierrichter zu beginnen?

 

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenem Landes- u/o Anschlussverbände angehört

 

  • Vollendung des 21. Lebensjahres 

 

  • Einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter, als 6 Monate

 

  • Bestandene Prüfung zum Trainer C – Voltigieren ODER Besitz des DVA II/DRA II/ DLA II und des Zertifikats ''Trainerassistent im Voltigiersport''

 


Welche Anforderungen stellt die Landeskommission, um in die Nachwuchsrichterliste aufgenommen zu werden?

 

  • Erster Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der dem Pferdesportverband Rheinland-Pfalz angeschlossen ist 

 

  • Jeweiliger schriftlicher Antrag und Beifügung eines Lebenslaufes, der u.a. die pferdesportlichen Daten mit Nachweisen enthält.

 

  • Personen, die in die Richter- oder Parcourschefsliste der LK aufgenommen werden sollen, dürfen nicht in einer entsprechenden Liste einer anderen Landeskommission geführt werden.

 

  • Vorlage eines Gutachtens durch einen Voltigierrichter in Rheinland - Pfalz

 

 


Wie ist die Zeit als Nachwuchsrichter gestaltet? Welche Aufgaben müssen erfüllt werden?

 

 

  • Die Dauer der Anwärtertätigkeit ist auf drei Jahre begrenzt und kann nur auf Antrag an die LK verlängert werden

 

  • Die jeweils geforderten Mindesteinsätze sind ausschließlich mit den, von der LK herausgegebenen Testatbogen nachzuweisen

 

  • Teilnahme an mindestens 10 ganztägigen Einsätzen bei Voltigierwettbewerben

 

  • Teilnahme an 5 Reitpferdeprüfungen und/oder Dressurprüfungen

 

  • Jeder Richteranwärter wird von einem Mentor als Ratgeber und Ansprechpartner bis zu seiner Prüfung betreut

 

  • Folgende Inhalte gehören zum Pflichtprogramm der Ausbildung:

- Richtpraxis durch Testate bei Voltigierwettkämpfen
- Teilnahme an mindestens einer Richterschulung jährlich
- Longieren/Beurteilung von Pferd und Longenführung

  unter Wettbewerbsbedingungen

 

 


Was versteht man unter einem „Testat“?

 

Mit einem „Testat“ ist der Einsatz eines Nachwuchsrichters an einem Voltigierturnier gemeint. Dazu setzt man sich frühzeitig mit dem Turnierveranstalter und einem der eingesetzten Voltigierrichter in Verbindung und erbittet die Teilnahme. Am Wettkampftag nimmt man gemeinsam mit einem Richter an der Beurteilung der Pferde und Voltigierer teil und wird damit in der Richtpraxis unterwiesen.


Wo finden sich weitere Infos zur Voltigierrichterausbildung?

 

Im Internet sind die Seiten der Deutschen Richtervereinigung e.V (www.drv-online.de) oder die Seiten der Landeskommission Rheinland – Pfalz (www.psvrp.de) zu empfehlen. Selbstverständlich stehen aber auch der Fachbeirat Voltigieren und die Voltigierrichter in Rheinland – Pfalz bei Fragen gerne zur Verfügung. Die jeweiligen Telefonnummern und E-Mail Adressen sind auf der Homepage des Landesverbandes zu finden (www.psvrp.de).