Wie ist die Ausbildung zum Voltigierrichter geregelt?
Zuerst müssen verschiedene Grundvoraussetzungen erfüllt sein, die weiter unten genauer erklärt werden. Danach bewirbt man sich um die Aufnahme in die Nachwuchsrichterliste. Sobald man als Nachwuchsrichter anerkannt wurde, kann man an den notwendigen Testaten teilnehmen.
Wenn genügend Testate vorhanden sind, teilt man dies der Landeskommission mit, die den Nachwuchsrichter zur nächsten Richtergrundprüfung anmeldet.
Vor dieser Prüfung wird euer Mentor oder ein geeigneter Voltigierrichter Euch auf diese Prüfung vorbereiten. Zusätzlich findet an den Tagen vor der Prüfung ein Vorbereitungsseminar statt, bei dem die wichtigsten Themen wiederholt werden. Nach bestandener Prüfung erfolgt die Aufnahme in der Richterliste der Landeskommission.
Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Ausbildung zum Voltigierrichter zu beginnen?
Welche Anforderungen stellt die Landeskommission, um in die Nachwuchsrichterliste aufgenommen zu werden?
Wie ist die Zeit als Nachwuchsrichter gestaltet? Welche Aufgaben müssen erfüllt werden?
- Richtpraxis durch Testate bei Voltigierwettkämpfen
- Teilnahme an mindestens einer Richterschulung jährlich
- Longieren/Beurteilung von Pferd und Longenführung
unter Wettbewerbsbedingungen
Was versteht man unter einem „Testat“?
Mit einem „Testat“ ist der Einsatz eines Nachwuchsrichters an einem Voltigierturnier gemeint. Dazu setzt man sich frühzeitig mit dem Turnierveranstalter und einem der eingesetzten Voltigierrichter in Verbindung und erbittet die Teilnahme. Am Wettkampftag nimmt man gemeinsam mit einem Richter an der Beurteilung der Pferde und Voltigierer teil und wird damit in der Richtpraxis unterwiesen.
Wo finden sich weitere Infos zur Voltigierrichterausbildung?
Im Internet sind die Seiten der Deutschen Richtervereinigung e.V (www.drv-online.de) oder die Seiten der Landeskommission Rheinland – Pfalz (www.psvrp.de) zu empfehlen. Selbstverständlich stehen aber auch der Fachbeirat Voltigieren und die Voltigierrichter in Rheinland – Pfalz bei Fragen gerne zur Verfügung. Die jeweiligen Telefonnummern und E-Mail Adressen sind auf der Homepage des Landesverbandes zu finden (www.psvrp.de).
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